Tag: steuervorteil

Hotelier muss Mehrwertsteuerrabatt an Kunden weitergegeben

1. Februar 2012

Geld Geldscheine Bank

Mit Urteil vom 11.01.2012 entschied das Landgericht Wuppertal, dass ein Hotelier den Mehrwertsteuerrabatt für Hotels vollständig an seine Kundin weitergeben musste, mit welcher er unter den alten steuerlichen Bedingungen einen Vertrag geschlossen hatte.

In dem zu entscheidenden Fall einigten sich der Inhaber eines Fünf-Sterne-Hotels in Timmendorfer Strand und eine Wuppertaler Event-Agentur, die eine Veranstaltung für eine Unternehmensberatung plante, über die zu erbringenden Beherbergungsleistungen im Umfang von über 50.000 Euro. Bei der Abrechnung der Leistungen wollte der Hotelier den inzwischen eingetretenen Steuervorteil für Beherbergungsleistungen nicht an seine Vertragspartnerin weitergeben. Er vertrat die Auffassung, dass der vereinbarte Gesamtbetrag zu zahlen sei, da sich an dem für die Event-Agentur durch die Reduzierung des von ihm für den Beherbergungsleistungen abzuführenden Umsatzsteueranteil nichts geändert habe. Die Agentur zahlte schlussendlich den sich aus der Differenz der beiden Mehrwertsteuersätze ergebenden Betrag von rund 2500 Euro nicht. Der Hotelier erhob Klage vor dem Amtsgericht Wuppertal und erhielt die Hälfte des Differenzbetrages in Höhe von ca. 1250 Euro zugesprochen.

Die Beklagte Agentur legte anschließend erfolgreich Berufung beim Landgericht Wuppertal ein. So musste der Hotelier den Umsatzsteuervorteil vollständig an seine Kundin weitergeben.

1

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.