Tag: steuerrueckzahlungen

Kein Geld zurück fürs Finanzamt, wenn das Konto gekündigt ist.

22. Februar 2010

Wenn das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein gekündigtes Konto überweist, gibt es kein zurück. Das hat der Bundesfinanzhof beschlossen. Die Bank hatte die Steuererstattung für ihren ehemaligen Kunden zunächst auf das gekündigte Konto verbucht, dann auf einem internen Verrechnungskonto hinterlegt und den Betrag später auf entsprechende Anforderung an den Insolvenzverwalter ihres früheren Kunden ausgezahlt. Der BFH stellte klar, dass die Bank, zivilrechtlich auch nach Kündigung eines Girokontos eingehende Zahlungen für ihren früheren Kunden entgegenzunehmen hat. Sie fungiert dann als bloße Zahlstelle, wenn sie den Betrag pflichtgemäß für den Kunden verbucht bzw. an diesen auszahlt. Da nicht die Bank, sondern der Steuerpflichtige Empfänger der Leistungsträger ist – kann das Finanzamt auch keine Rückzahlung des überwiesenen Betrags verlangen.

BFH VII R 6/09

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