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Bundesfinanzhof billigt Steuerregeln für Rentner.

4. Dezember 2009

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Besteuerung der Renten seit 2005 verfassungsgemäß sind. Auch die Einschnitte, die die Rentner infolge des Alterseinkünftegesetzes zu verkraften hatten, sind nicht zu beanstanden. Wer ab 2040 Rente aus berufsständischen Versorgungswerken bezieht, muss diese voll versteuern. Seit 2005 erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil schrittweise von 50% auf bis zu 100%. Vor 2005 waren nur 27% der Rente steuerpflichtig ab Rentenalter 65 Jahren. Das war erheblich unter 50%. Dagegen hatten viele Rentner geklagt und jetzt den Kürzeren gezogen. Steuerbescheide der Finanzämter sind jedoch in dieser Sache weiterhin offen, denn das Verfahren könnte bis zum Bundesverfassungsgericht weiter gehen.

Az XR 15/07

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