28. Juni 2011
Berufstätige, die zuhause auch arbeiten müssen, können jetzt wieder die Kosten für ein sogenanntes “häusliches Arbeitszimmer“ absetzen. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2.3.2011 sind ab diesem Jahr wieder Kosten wie zum Beispiel Miete, Heizung und Einrichtung und natürlich alle nötigen Büromaterialien steuerlich bis zu einer Höhe von 1.250 Euro/Jahr absetzbar. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr benötigt wird und nur unregelmäßig dort gearbeitet wird. Voraussetzung für die Anerkennung ist weiterhin, dass es für die zuhause zu erledigenden Arbeiten ansonsten keinen Arbeitsplatz gibt. Das ist zum Beispiel serienmäßig bei Lehrern der Fall, die in der Schule keinen Schreibtisch haben. Aber auch nebenbei freiberuflich Tätige profitieren von dieser neuen Regelung. Im Internet ist das Schreiben auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehbar.
IV C6 – S 2145/07/10002
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