3. März 2011
Wenn Sie zu viele Steuern gezahlt haben, dann bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Dies können Sie rückwirkend bis zum Jahr 2007 noch tun. Letzter Abgabetermin ist der 31.12.2011. Jetzt wollen einige Kläger dennoch erreichen, dass auch Jahre, die davor liegen, nicht steuerlich verloren sind und klagen vor dem Bundesfinanzhof. Sollte die Klage Erfolg haben, kann man auch noch die Jahre 2004, 2005 und 2006 im Nachhinein geltend machen. Die beste Strategie für Sie ist: Geben Sie Steuererklärungen für diese Vorjahre ruhig noch ab. Wenn das Finanzamt die Annahme ablehnt, berufen Sie sich auf das anhängige Verfahren VI R 53/10 beim BFH. So sichern Sie sich etwaige Steuerstattungen aus den längst vergangenen Jahren.
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