Tag: sperre-arbeitslosengeld

Trotz Arbeit arbeitslos ?

30. September 2009

Wenn ein Arbeitsloser eine mehrtätige Probearbeit nicht beim Arbeitsamt meldet, verliert er nicht zwangsläufig seinen Arbeitslosengeldanspruch. Drei Tage Probearbeit, bei einem Job, den man am Ende nicht antritt, sind nach einem Urteil des Sozialgerichtes Frankfurt am Main nicht maßgebend für eine Sperre vom Arbeitslosengeld. Ausschlaggebend ist die wöchentliche Arbeitszeit. Solange sie unter 15 Stunden liegt, hat der Arbeitslose nichts zu befürchten.(Az: S 26 AL 271/07)

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