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Kinderspargeld bei Hartz IV

15. Dezember 2009

Wenn Hartz IV Empfänger für ihre Kinder regelmäßig einen Geldbetrag ansparen, können sie für diese Beträge besondere Vermögensfreibeträge geltend machen. Eine Anrechnung erfolgt dann nicht, oder zumindest nur in Teilen. Das funktioniert aber nur, wenn das Geld auf Konten der Kinder landet und auch liegen bleibt. Solange es auf den Konten der Sparer oder Eltern liegt, werden diese Beträge auf die Hartz IV Unterstützung voll angerechnet. Es lohnt sich also, hier genau vorzugehen, um unangenehme Folgen seiner guten Taten zu vermeiden. Auch die Anrechnung und Behandlung von Einzahlungen für die Riester Rente hatte in diesm Zusammenhang schon die Gerichte strapaziert. Hier ist die Rechtslage noch nicht endgültig entschieden.

Bundessozialgericht Az. B AS 79/08 R

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