21. Mai 2009
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat in seinem Urteil vom 13.05.2009 (Az.: B 4 AS 29/08 R) entschieden, dass Insolvenzgeld als Einkommen bei der Berechung von Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird. Insolvenzgeld sei zwar eine Sozialleistung, welche einen konkret ausgefallenen Anspruch auf Entgelt ersetzt, es stelle aber keine zweckbestimmte Einnahme dar, und sei daher auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen. Das Insolvenzgeld ist in dem Monat zu berücksichtigten, in welchem es ausgezahlt wird.
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