Tag: sms-beim-arbeiten

SMS Sünden

23. November 2010

Deutsches Gesetz Buch

16.000 abgesendete sms während der Arbeitszeit. Dann auch noch vom Diensthandy aus und trotzdem ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte die Kündigung eines Flughafenmitarbeiters für unwirksam erklärt, obwohl der Mitarbeiter während der Arbeitszeit mehr als 16.000 private sms mit dem Diensthandy verschickt hatte. Dabei waren Kosten von über 2.500 Euro entstanden. Trotzdem hielt das Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Begründung: Der Arbeitsgeber hätte den Arbeitnehmer vorher zumindest einmal abmahnen müssen.

Az 24 Ca 1697/10

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