15. März 2012
In einem Antrag fordert die Bundesfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, dass der Kauf eines neuen Handys künftig mit einem Pfand von zehn Euro belegt werde. So soll die Bundesregierung mit einem „effizienten Pfandsystem für Mobiltelefone und Smartphones“ Anreize dafür setzten, dass alte Geräte zurückgegeben und wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden.
Die Tagesschau gab an, dass in deutschen Haushalten 83 Millionen alte Handys lagern, die nicht zurückgegeben werden, und somit auch nicht wiederverwertet werden können. Gerade bei kleinen Elektrogeräten ist die Rücklaufquote äußerst gering. Durch einen Pfand von 10 Euro würden sich die Handykäufer veranlasst sehen das Gerät nach dessen Gebrauch abzugeben. Sofern sich dieses Pilotprojekt als erfolgreich erweist, sollen auch für weitere Geräte, wie Notebooks, Tabletcomputer oder Videospiel-Konsolen ein Pfand eingeführt werden.
Die Elektro-Branche äußerte sich negativ gegen diesen Antrag, da sie zum einen die bestehenden Rücknahmesysteme gefährdet und zum anderen einen unverhältnismäßig bürokratischen Aufwand sieht.
25. Januar 2012
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor Bankgeschäften mit dem Smartphone. Sofern auf dem Smartphone die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden, sollte das Smartphone unter keinen Umständen für Online-Überweisungen genutzt werden. Im Falle des Missbrauchs können den Betroffenen hohe finanzielle Schäden entstehen.
Durch die Nutzung nur eines Gerätes für das Tätigen der Überweisung und den Empfang von Transaktionsnummern, können Betrüger nicht nur bei Verlust des Smartphones Transaktionsnummern und Kontodaten ausspähen und missbrauchen. Da Banken und Sparkassen um diese Sicherheitsproblematik Bescheid wissen, weisen diese ausdrücklich darauf hin, dass es grob fahrlässig sei, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking eingesetzt werden. Zudem wird es Kunden häufig untersagt das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden auch für das Online-Banking zu nutzen. Im Falle eines Missbrauchs habe der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen.
Zusätzlich raten Computerexperten dazu, ein Smartphone mit einer aktuellen Sicherheitssoftware auszustatten, damit bspw. beim Überspielen von Musikdaten keine Schadprogramme eingeschleust werden, die wiederum sensible Daten ausspähen können.
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