17. November 2010
Wenn Arbeitnehmer während eines Seminars in den Alpen beim Skifahren stürzen, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht in Düsseldorf entschieden. Ein Arbeitnehmer war beim Rodeln gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Er nahm in der besagten Woche an einem Arbeitsseminar teil. Die Richter urteilten, dass während eines Arbeitsseminars zwar grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung greife, sie ende spätestens aber beim Beginn einer jeden Rodelfahrt.
Az. S U 82/06
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