4. Februar 2011
Besteht der dringende Verdacht, dass der – einschlägig vorbestrafte – Kindesvater 2 Töchter und eine Stieftochter über Jahre sexuell miss-braucht hat, so ist die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zumindest dann unumgänglich, wenn eine der Verletzten für den Fall ei-nes fortbestehenden Mitspracherechts des Vater mit Selbstverletzung gedroht hat (OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.07.2009, 9 WF 166/08).
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im