Tag: schulische-ordnung

Klassenfahrt - Störer muss zu Hause bleiben

25. September 2009

Ein Schüler, der fortwährend den Unterricht stört, die Anweisungen der Lehrer ständig missachtet und aggressiv gegenüber seinen anderen Mitschülern auftritt, kann wirksam von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob ein vierzehnjähriger Achtklässler von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Die Klassenkonferenz des Gymnasiums hatte beschlossen, ihn von der Klassenfahrt auszuschließen, weil er seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört habe und seinen Mitschülern gegenüber aggressiv aufgetreten sei, sowie diese belästigt habe. Der Schüler selbst und insbesondere seine Eltern hatten diese Vorfälle als "Lappalien" abgetan. Das Verwaltungsgericht Berlin sah das anders. Die Ordnungsmaßnahme (Ausschluss von der Klassenfahrt) sei gerechtfertigt, da die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule gewährleistet werden müsse. Der Vierzehnjährige habe in seiner Klasse eine "Atmosphäre der Angst" verbreitet. Diese dürfe nicht länger hingenommen werden. Undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten gefährden den Erfolg einer Klassenreise. Dabei komme es nämlich ganz Wesentlich darauf an, aufgrund der ungewohnten Umgebung und der Nähe der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, die schulische Ordnung zu wahren. Bei einer Teilnahme des Vierzehnjährigen wäre diese gefährdet gewesen (Verwaltungsgericht Berlin AZ: VG 3 L 270.09).

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