15. März 2010
Vermehrt tappen unbedarfte Nutzer des Internets in Abofallen und schließen ungewollt Abonnements ab, die sie eigentlich gar nicht gewollt haben. Beispiele, in denen die Abovereinbarungen so gut versteckt sind, sind zur Genüge bekannt. Passiert ist es wohl schon vielen. Dann flattern Rechnungen ins Haus und man versucht vergeblich, das Abo wieder los zu werden. Dass diese Abos einer rechtlichen Bestandsprüfung in den meisten Fällen nicht standhalten, wissen zum Glück immer mehr Menschen. Neueste Masche ist die Drohung der Anbieter, nicht gezahlte Aborechnungen, der Schufa zu melden. Aus Angst vor negativen Einträgen könnte sich der eine oder andere dann doch genötigt sehen, den Betrag zu zahlen, nur um keine negative Schufa Eintragung zu bekommen. Diese Angst ist unbegründet. Das urteilte jetzt das Amtsgericht Halle. Umstrittene Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden.
Az. C 4636/09
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im