1. April 2010
Die negativen Folgen eines "SCHUFA-Eintrages" sind allgemein bekannt, der wesentlich wichtigere Begriff "Scoring" hingegen nicht:
Als Scoring bezeichnet man ein mathematisches-statistisches Verfahren zur Errechnung der Kreditwürdigkeit einer Person. Dieses Verfahren nutzen u. a. Banken, Online-Händler, Telefonfirmen und Reisebüros um zu prüfen, ob und wenn ja zu welchen Zinsen einem Kunden ein Kredit eingeräumt oder ein langfristiger Vertrag gewährt werden kann.
Der Scoring-Wert - der auch den Auskünften der Auskunfteien wie der SCHUFA oder der Creditreform zu Grunde liegt - bestimmt also ob wir kreditwürdig sind und in welcher Höhe Kreditzinsen anfallen.
Das Problem: Die dem Scoring zugrunde liegenden Daten und damit der Scorewert sind sehr oft falsch.
Durch eine am 1. April 2010 in Kraft getretene Gesetzesänderung haben Verbraucher nunmehr eine effektive Möglichkeit, sich vor falschen Auskünften der Auskunfteien zu schützen: Auf Grundlage der neu gefassten §§ 34 Absatz 1 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können Verbraucher einmal im Jahr einen kostenlosen Auskunftsanspruch gegenüber jeder Auskunftei dahingehend geltend machen, welche Daten über ihn gespeichert sind, über welchen tagesaktuellen Scorwert er verfügt und an welche dritte Personen in den letzten zwölf Monaten die Scorewerte übermittelt wurden.
Falsche Daten - etwa ein längst getilgtes, bei den Auskunfteien aber noch als offen vermerktes Darlehen - können so leicht entdeckt, korrigiert und der Scorewert richtig gestellt werden.
Der kostenlose Auskunftsanspruch kann durch ein formloses Anschreiben jederzeit gegenüber den Auskunfteien unter Hinweis auf § 34 BDSG geltend gemacht werden.
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