Tag: schneeraeumung

Winterliche Streupflicht

12. Januar 2010

Sie müssen nur dann ihren Gehweg von Schnee und Eis regelmäßig befreien, wenn ihre Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Dies entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Hauseigentümer müssen jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um Lawinen, die sich vom Dach lösen können, abzufangen. Hat ein Hauseigentümer Schneefanggitter montiert und ein Fußgänger oder Autofahrer kommt trotzdem zu Schaden, so hat er vor Gericht wenig Chancen. Das Amtsgericht München entschied in einem Fall, in dem ein Eiszapfen ein Autodach beschädigt hatte, zugunsten des Hauseigentümers.

AZ 132 C 11208/08.

Die Räum- und Streupflicht der Gemeinden auf öffentlichen Straßen endet nach Ansicht des Landgerichtes Coburg jeweils um 21:00 Uhr. Ein Autofahrer hatte um 21:30 Uhr wegen einer nicht gestreuten Straße, in die er abbog, einen Unfall erlitten und die Gemeinde verklagt. Er scheiterte. Die Autofahrer könnten in winterlichen Extremsituationen keine Rund-um-die-Uhr Räumung verlangen. Auch in Skigebieten müssen Autofahrer und Fußgänger mit glatten Straßen und Parkplätzen rechnen.

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