13. Dezember 2010
Wenn eine Wohnung nur durch dauerhaftes Lüften vor dem Schimmelbefall zu bewahren ist, dann stellt dies einen erheblichen Mangel dar und der Mieter muss keine Miete mehr bezahlen. Es kann laut Amtsgericht München von keinem Mieter verlangt werden, dass er ständig lüften müsse. Die entschied jetzt das Amtsgericht in München.
Az. 412 C 11503/09
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