17. März 2011
Der Kunde hat nichts zu sagen
Eine KFZ Versicherung darf gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers einen Schaden regulieren und ihn dann sogar in den Beitragssätzen hochstufen. Dies entschied das Amtsgericht München. Zur Begründung hieß es, dass der Ausgang des vom Versicherten angestrebten Prozesses gegen einen Unfallgegner ungewiss gewesen sei.
Az 343 C 27107/09
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