Tag: schadenersatzanspruch

Berechnung eines Schadenersatzanspruches aufgrund Baumängel: Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtssprechung

20. August 2010

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Der Bundesgerichtshof hat durch sein aktuelles Urteil vom 22.07.2010 (Az. VII ZR 176/09) seine Rechtsprechung dazu verändert, wie ein Schadenersatzanspruch aufgrund eines Baumangels zu berechnen ist. Bislang hatten Baumängel die etwa im Rahmen des Baus oder der Renovierung eines Hauses entstanden, einen Schadenersatzanspruch zur Folge, welcher sich auf Ersatz der Bruttokosten der voraussichtlich für die Mängelbeseitigung aufzuwendenden Zahlungen erstreckte. Hierbei war es gleichgültig, ob der Auftraggeber den Mangel tatsächlich beseitigen ließ oder sonst wie über den Betrag frei verfügte.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nunmehr geändert und festgestellt, dass die Umsatzsteuer auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwendungen nicht verlangt werden kann, so lange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist.

Der Bundesgerichtshof zieht mit seiner neuen Rechtsprechung damit eine Parallele etwa zur Rechtsprechung zum Schadenersatz bei Verkehrsunfällen. Auch hier ist gemäß § 249 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zunächst nur der Nettoschadensbetrag auszukehren, so lange nicht eine tatsächliche Reparatur durch Rechnung nachgewiesen ist.

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