30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Az. 11 O 690/09
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