7. Oktober 2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert härtere Strafen bei Benachteiligungen, sowie die Verlängerung der Fristen, innerhalb denen jemand gegen eine Diskriminierung vorgehen kann. Dabei verlangt sie die Verbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in einigen Punkten, sowie wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen.
Als Beispiel nennt sie die Notwendigkeit einer Zahlung von mindestens sechs Monatsgehältern, sofern eine schwere Diskriminierung, beispielsweise aufgrund einer offenen rassistischen Ablehnung eines Stellenbewerbers, vorliegt, anstelle der bisherigen Obergrenze von drei Monatsgehältern. Aber auch Diskriminierungsfälle aus dem Privatleben sollen zukünftig stärker geahndet werden, wie z.B. die illegale Abweisung einer Person von Diskotheken oder Fitnessstudios. Einen Betrag von 100€ hält sie hier nicht für angemessen, da solch eine Strafe dem Betreiber keine Lehre ist.
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