25. März 2011
Das Landesgericht Nordrhein Westfalen hat jetzt einem Rollstuhlfahrer die Finanzierung eines Elektrorollstuhles versagt. Ein elektrisch betriebener Rollstuhl sei von der zuständigen Krankenkasse nur dann zu finanzieren, wenn sich der Rollstuhlfahrer mit einem normalen Rollstuhl nicht im Umkreis von 500 Metern bewegen könne. Ist das jedoch möglich, so sei dem Patienten ein normaler Rollstuhl zuzumuten.
Landesgericht Nordrhein Westfalen Az. L 16 KR 45/09
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im