Tag: risiko

Gerichtsentscheidungen

3. Dezember 2010

Teilzeit, Vollzeit, JHob

Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zählen zumin-dest dann zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen und sind auch uneingeschränkt bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen, wenn die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gerade der Absicherung des verwirktlichen Risikos diente. Aufwendungen zur sekundären Altersversorgung können nur insoweit vom Einkommen in Abzug gebracht werden, als sie 4 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten (OLG Hamm, Urteil v. 18.12.2009, 13 UF 272/07).

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