18. Januar 2010
Bisher müssen Rentner, die im Rahmen ihres Riester-Vertrages staatliche Zuschüsse erhalten haben, diese beim Umzug ins Ausland zurückzahlen. Diese Regelung verstößt jedoch gegen Europäisches Recht. Der EuGH hat jetzt in einer Entscheidung drei deutsche Regelungen gekippt. Die Sanktionierung bei Umzug ins Ausland verstoße gegen die Grundsätze der Freizügigkeit. Dem Rentner dürfe in dieser Form nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort frei zu bestimmen und wohlmöglich genötigt werden, schon im Vorfeld auf staatliche Förderungen zu verzichten. Auch die Einschränkung, dass mit Riestergeld nur Immobilien im Inland gekauft werden dürfen, missfiel dem EuGH. Drittens dürfen auch im Ausland wohnende Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, im Ausland aber steuern zahlen, von der Riesterförderung nicht ausgeschlossen werden. Diese sogenannten Grenzarbeitnehmer müssen nach dem EuGH so behandelt werden, als zahlten sie in Deutschland ihre Steuern.
Az C-269/07
15. Dezember 2009
Wenn Hartz IV Empfänger für ihre Kinder regelmäßig einen Geldbetrag ansparen, können sie für diese Beträge besondere Vermögensfreibeträge geltend machen. Eine Anrechnung erfolgt dann nicht, oder zumindest nur in Teilen. Das funktioniert aber nur, wenn das Geld auf Konten der Kinder landet und auch liegen bleibt. Solange es auf den Konten der Sparer oder Eltern liegt, werden diese Beträge auf die Hartz IV Unterstützung voll angerechnet. Es lohnt sich also, hier genau vorzugehen, um unangenehme Folgen seiner guten Taten zu vermeiden. Auch die Anrechnung und Behandlung von Einzahlungen für die Riester Rente hatte in diesm Zusammenhang schon die Gerichte strapaziert. Hier ist die Rechtslage noch nicht endgültig entschieden.
Bundessozialgericht Az. B AS 79/08 R
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