22. Juni 2010
Wenn Sie davon träumen, ihren Altersruhesitz ins Ausland zu verlegen, dann gibt es jetzt gute Nachrichten. Dem im März vom Bundesrat verabschiedeten „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU Vorgaben“ zufolge sollen Ruheständler, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ihre bereits erhaltenen Beträge aus der Riesterförderung künftig nicht mehr zurückzahlen müssen. Die Vorteile der Wohn Riester Förderung soll auch für den Bau oder Kauf einer Auslandsimmobilie nutzbar sein. Jedoch sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen: So muss die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Immobilie muss im europäischen Wirtschaftsraum liegen. Dazu zählt auch Norwegen und Island. Der europäische Gerichtshof hatte zuvor die nationalen Regelungen von Deutschland gekippt.
Az. C 269/07
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