6. Oktober 2009
Wenn ein Beamter wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen kann, und geht er dann in den Ruhestand, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub. Ein Beamter klagte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und bezog sich auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes, welches Angestellten einen Anspruch zubilligte (Az: c-350/06). Das Verwaltungsgericht Koblenz sah es bei einem Beamten anders. Ein Angestellter erwirtschafte durch seine Arbeit einen Urlaubsanspruch, ein Beamter nicht. Urlaub diene bei einem Beamten nur der Erhaltung der Arbeitskraft. (Az: 6K 1253/08)
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