Tag: renteversicherung

Deutschen Versicherungen drohen Milliardenforderungen !

21. Dezember 2009

Über 10 Milliarden Euro könnte das Urteil des Landgerichts Hamburg die Versicherungen kosten. Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht, wie jahrelange Praxis, die gesamten Abschlusskosten dem Vertrag belasten. Der BGH hatte schon früher einmal geurteilt, dass bei Verträgen, die vor dem Jahr 2001 geschlossen wurden, mindestens 50% der eingezahlten Beträge wieder an den Kunden zurückfließen müssen. Seit dem Jahr 2008 müssen es sogar 85% sein. Das Hamburger Urteil bezieht sich auf Verträge, die zwischen 2001 und 2007 geschlossen wurden. Experten gehen davon aus, dass das Urteil aus Hamburg auch vor dem BGH Bestand haben dürfte. Ehemalige Versicherungskunden sollten jedoch ihre Forderungen noch vor dem Ende 2009 anmelden, damit ihre Forderungen nicht eventuell verjähren. Die Verbraucherzentralen halten hierfür Vorlagen bereit.

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