10. Februar 2011
Bei Erreichen der regulären Altersgrenze endet ein Arbeitsverhältnis automatisch. Diese in den Tarifverträgen festgelegte Regelung ist nicht diskriminierend. Das urteilte jetzt der europäische Gerichtshof. Eine Putzfrau hatte geklagt, weil sie länger als bis zum 65.ten Lebensjahr arbeiten wollte, um ihren Rentenanspruch von nur 228 Euro im Monat aufbessern zu können. Diesen Wunsch hatte ihr Arbeitgeber abgelehnt und setzte sich jetzt vor dem obersten Gerichtshof durch.
Az. C 45/09
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