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Streit um die Rentenansprüche bei Scheidung

8. September 2009

Ab 1. September werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen ehemaligen Ehepartnern sofort geteilt. Dies gilt für erworbene Rentenansprüche, die Beamtenversicherung, etwaige betriebliche Altersversorgungen, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und der berufsständischen Versorgungswerke, die Rürup Rente und auch für private Rentenversicherungen. Bei den jeweiligen Versorgern wird dann unmittelbar nach der Scheidung ein Extra Konto für den Ex- Ehepartner angelegt.

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