17. Mai 2011
Wenn ein Vermieter auf die Renovierung durch den Mieter besteht, obwohl die im Mietvertrag befindliche Renovierungsklausel ungültig ist, so muss der Vermieter die Anwaltskosten bezahlen, wenn sich der Mieter zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche des Vermieters einen Anwalt nimmt. Dies hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden und verurteilte den Vermieter zur Übernahme der Anwaltskosten des Mieters, der gegen ihn vorgegangen war.
LG Berlin AZ. 67 S 460/09
16. Dezember 2010
Wenn der Vermieter das gesamte Mietshaus und auch Ihre Wohnung renovieren will, so müssen Sie hier kein pauschales schriftliches Einverständnis unterschreiben. Sie haben das Recht, zu erfahren, welche Arbeiten genau geplant sind und wie sich die Renovierung auf Ihre Wohnungsmiete auswirken wird. Nur so können Sie die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob sie die vorgesehenen Maßnahmen dulden wollen. Auch eine im Mietvertrag befindliche Klausel, dass Sie zum im Vorab einer möglichen Renovierung zustimmen, ist unwirksam.
LG Leipzig Az. 8 O 3429/08
28. September 2009
Nachdem der Bundesgerichtshof zahlreiche Renovierungsklauseln in den Mietverträgen für ungültig befunden hat, sind die rechtlichen Auseinandersetzungen des deutschen Mieterbundes zu diesem Thema auf über 37 % im Mietrecht gestiegen. Danach folgen Rechtsstreite um Wohnungsmängel mit 17,8% und allgemeine Vertragsstreitigkeiten mit 10,1 %. Es könnte sich lohnen, noch einmal in seinem Mietvertrag nachzuschauen und ihn auf Rechtmäßigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen.
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