2. November 2010
Wenn ein Mieter ohne zu renovieren aus der gemieteten Wohnung auszieht, so kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Vorraussetzung ist eine gültige Schönheitsrenovierungsklausel im Mietvertrag. Zudem kann der Vermieter nur dann Schadenersatz fordern, wenn er zuvor eine angemessene Frist zur Ausführung der Schönheitsreparaturen gesetzt hat, die der Mieter tatenlos hat verstreichen lassen.
OLG Düsseldorf Az. I-10 U 58/09
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