23. Oktober 2009
Auch als Ersatz für Kopftücher getragene Strickmützen umfassen das Kopftuchverbot für Lehrer. Maßgeblich ist, ob es sich um einen erkennbaren Ersatz für das Kopftuch handelt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit AZ: 2 AZR 499/08.
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