29. März 2010
Eine Aufwendung für eine Adoption eines Kindes, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das FG Rhein-Pfalz folgte der Argumentation eines betroffenen Ehepaares, welches vorgab "Kinderlosigkeit werde in der heutigen Gesellschaft als egoistisch angesehen", nicht! Die 18.000 Euro Adoptionskosten, die das Ehepaar geltend machen wollte, wirkten sich somit nicht steuermindernd aus. FG Rhein-Pfalz 3 K 1841/06
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