16. September 2009
Hat ein Arbeitsloser Streit mit dem Arbeitsamt, so hat er Anspruch auf anwaltliche Beratung. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 1517/08). Es dürfe keinen Unterschied machen, ob jemand einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen könne oder nicht.
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