20. August 2009
Der neue § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes regelt ab dem 5. August 2009 die Anrechnung von Verfahrensgebühren des Anwaltes, wenn im Vorfeld schon außergerichtliche Geschäftsgebühren berechnet wurden.
Einzelheiten entnehmen Sie der Pressemitteilung des BmJ vom 5.08.2009
28. April 2009
Der Bundestag hat nunmehr eine klare Regelung hinsichtlich der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr getroffen.
Der Anwalt muss sich einen Teil der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen, wenn er den Mandanten schon außergerichtlich vertreten hat.
Klar geregelt ist auch, dass diese Anrechnung im Verhältnis zu Dritten grundsätzlich keine Auswirkung hat.
Weitere Informationen:
RVG, siehe den Gesetzentwurf BT-Drs. 16/11385 und BT-Drs. 16/12717
http://www.bmj.bund.de/
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