15. Oktober 2009
Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs eine Wohnung kündigt, eine andere in selben Haus aber leer steht, so muss er ihm diese anbieten. Die Entscheidung, ob der Mieter dort einziehen wolle, müsse der Vermieter dem Mieter überlassen. Das entschied das Landgericht Berlin.
(Az: 65 S 303/08)
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