Tag: raubkopien

Verurteilung des Chef-Programmierers von kino.to zu knapp 4 Jahren wegen Urheberrechtsverletzungen

18. April 2012

Verwaltungsamt

Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to am 11.04.2012 nach umfassendem Geständnis zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Das Filmportal kino.to wurde als die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat im Bereich der Urheberrechtsverletzung im Juni 2011 bekannt. Über diese Seiten waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die täglich bei bis zu vier Millionen Nutzern Anklang fanden. Das Portal finanzierte sich durch Werbeeinnahmen. Der Chef-Programmierer, einer der höchstbezahltesten Mitarbeiter des illegalen Portals, habe dafür gesorgt, dass dieses überhaupt funktioniert. Seine Annahme sich nur in einer Grauzone zu bewegen und sich dabei nicht über eine Strafbarkeit seiner Taten bewusst zu sein, konnte vor Gericht keine Achtung finden. Nach Auffassung des Gerichts finden sich seine Handlungen nicht mehr in einem Bereich einer Grauzone. Dem Chef-Programmierer musste die Straftat zum Nachteil von Urheberrechten bewusst gewesen sein. Positiv vernahm das Gericht jedoch das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten, sowie seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit. Der Chef-Programmierer räumte ein, die technische Infrastruktur hinter der Website von Beginn an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus, sodass sich die Höhe des Strafmaßes minderte. Das Gericht hielt eine Unterbringung im offenen Vollzug nach zehn Monaten Untersuchungshaft für angemessen.

Ein Termin zur Verurteilung des kino.to-Gründers ist derzeit noch nicht bekannt.

Darf man bei kino.to Filme ansehen ?

29. April 2010

Computer

Kinder stoßen immer häufiger auf die Filmeseite www.kino.to und schauen sich dort die neuesten Kinofilme an. Ist das legal fragen sich viele Eltern. Klar ist, dass das Anbieten der Filme illegal ist. Das Anschauen ist umstritten, da die Filme nur „gestreamt“ werden. Sie werden also nicht dauerhaft aus dem Netz heruntergeladen, was bei Tauschbörsen oft der Fall ist. Das Herunterladen von illegalen Daten ist in jedem Fall verboten. Beim Anschauen macht der Rechner dagegen nur eine flüchtige Kopie der Daten und ein erneutes Abspielen vom Rechner aus ist unmöglich. Es hat jedoch noch kein Gericht darüber entschieden ob es einen Unterschied macht, ob man sich einen stream anschaut, oder die Daten heruntergeladen werden. In jedem Fall tappen Kinder jedoch schnell in die vielen versteckten kostenpflichtigen Abofallen, die auf dieser Seite versteckt sind und die man schnell versehentlich angeclickt hat.

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