31. Dezember 2010
Die Rechtsverteidigung durch eine beklagte Partei kann nicht deshalb als mutwillig angesehen werden, weil sie im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren keine sachliche Stellungnahme abgegeben hat (OLG Brandenburg, Beschluss v. 09.09.2009, 15 WF 98/09).
2. Dezember 2010
Das Geld, das in einer Kapitallebensversicherung steckt, verhindert die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Eine Frau hatte diese vergeblich beantragt. Das Geld sei zwar nicht verfügbar, jedoch sei ihr zuzumuten, dass sie den Kapitalstock beleiht. Die Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentenzahlung ist dagegen besser geschützt. In einem anderen BGH Urteil (Az. IX ZR 132/09) entschied der Gerichtshof, dass diese Verträge pfändungssicher seien. Frühestens mit 60 dürfen die Rentenbeträge aber zufließen und der Berechtigte darf früher nicht über die Beträge verfügen können. Auch Selbständige müssen hier besonders acht geben, denn eine Pleite kann unter Umständen auch die mühsam aufgebaute Altersvorsorge kosten.
Az. XII ZB 120/08
12. November 2010
Im Rahmen einer Abänderungsentscheidung zur Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO kann der Partei Vermögen zugerechnet werden, das sie inzwischen erworben hat, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben hat, womit sie ihre zeitweilig entfallende Leistungs-fähigkeit böswillig wieder herbeigeführt hat (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.01.2010, 9 WF 5/10).
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