Tag: prominent

Schutz der Privatsphäre Prominenter

15. Juni 2009

Der BGH unterstreicht in seinem Urteil vom 17.02.2009, Az. VI ZR 75/08, den Schutz der Privatsphäre prominenter Personen. Gemäß dem BGH sind auch private Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit bekannter Personen, die im öffentlichen Raum stattfinden, Teil der geschützten Privatsphäre. Über eine neue Liebensbeziehung mittels Veröffentlichung von in der Öffentlichkeit, aber in einer erkennbar privaten Situation gemachten Fotos darf die Presse daher nicht ohne Einwilligung des Prominenten berichten.

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