Tag: probearbeitstag

Probearbeiter sind ungeschützt

18. November 2010

Arzt, Krankenversicherung, Arm gebrochen

Wenn Arbeitssuchende mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber einen Probearbeitstag vereinbaren, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Sozialgericht in Aachen jetzt entschieden. Ein Kläger hatte sich während eines solchen unbezahlten Probearbeitstages ein Bein gebrochen. Die Richter meinten, dass es sich hier nicht um einen Arbeitsunfall handeln würde, da kein Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.

Az. S 6 U 82/06

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