24. August 2009
Wenn Sie plötzlich ein Auto mit einer merkwürdigen Kamera auf dem Dach durch Ihre Straße fahren sehen, dann könnte es sich um einen Aufnahmewagen der internet Suchmaschine „Google" handeln. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie dann Ihr Haus und auch Ihr davor stehendes Auto bei „streetview" im internet sehen können.
Wer das nicht will, kann bei google eine Unkenntlichmachung der privaten Daten verlangen.
Wie das geht, erfahren Sie unter:
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html
15. Juni 2009
Der BGH unterstreicht in seinem Urteil vom 17.02.2009, Az. VI ZR 75/08, den Schutz der Privatsphäre prominenter Personen. Gemäß dem BGH sind auch private Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit bekannter Personen, die im öffentlichen Raum stattfinden, Teil der geschützten Privatsphäre. Über eine neue Liebensbeziehung mittels Veröffentlichung von in der Öffentlichkeit, aber in einer erkennbar privaten Situation gemachten Fotos darf die Presse daher nicht ohne Einwilligung des Prominenten berichten.
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