Tag: preiserhoehung

Schwammige Preisklauseln bei Gasversorgern sind unzulässig.

27. November 2009

Gasherd

Ein Euskirchner Ehepaar hat nach langem Streit mit dem Gasversorger Regionalgas nun endlich vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen. Es ging um unklare Preisklauseln in den Lieferverträgen. Danach sollten sich die Gaspreise ändern, wenn „eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise" eintritt. Die Vorinstanzen befanden eine solche Klausel für in Ordnung, der Bundesgerichtshof kippte jedoch jetzt das Urteil. Die Klausel sei unklar und benachteilige den Verbraucher zu stark. Diese Entscheidung beruhte auf einem Gasversorgungssondervertrag, den man dann schließt, wenn man den Versorger wechselt. Sollte Ihr Vertrag eine solche Klausel enthalten, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale und lassen sich beraten. Unklar bleibt, ob eine solche Regelung auch bei Grundversorgungsverträgen zu beanstanden ist.

BGH VIII ZR 274/06

Gasversorgungsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden unwirksam

21. Juli 2009

Eine Klausel, welche es dem beklagten Versorgungsunternehmen erlaubt, die Gaspreise auch während der laufenden Vertragsbeziehungen an die geänderten Gasbezugskosten anzupassen, ist nach Ansicht der Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. 7. 2009 – VIII ZR 225/07) unwirksam. Dem Versorgungsbetrieb stehe in dem entschiedenen Fall ein Recht, den Gaspreis einseitig zu ändern nicht zu. § 4 AVBGasV ermögliche die Änderung wegen gestiegener Bezugskosten nur, wenn die Kostensteigerung nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werde. Das beklagte Versorgungsunternehmen war durch die angefochtene Klausel auch unabhängig hiervon zur Preiserhöhung berechtigt. Außerdem fehlte die Verpflichtung einer entsprechenden Preisabsenkung, wenn die Bezugspreise fallen.

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