1. Februar 2011
Geben Apotheken großzügige Rabatte auf Arzneimittel, so riskieren sie ein Verfahren gegen die existierende Preisbindungsverordnung für Arzneimittel. Diese bindet rezeptpflichtige Arzneimittel im Preis an den Kunden. Rabatte dürfen maximal einen Wert von einem Euro haben, so der Bundesgerichtshof in einem von sechs Grundsatzurteilen.
Az. I ZR 193/07
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