Tag: popularklage

Studienbeiträge mit der Bayrischen Verfassung vereinbar

3. Juni 2009

Der Bayrische Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 28. 5. 2009; Az.: Vf 4 VII/07) sieht in der Erhebung allgemeiner Studiengebühren von bis zu 500,00 € pro Semester weder das Rechtsstaatsprinzip, noch (Art. 3 I 1 BayVerf), noch Art. 128 I u. II BayVerf, wonach jeder Bewohner Bayerns Anspruch darauf hat, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten, noch das Grundrecht der Handlungsfreiheit (Art. 101 BayVerf), durch das auch der Zugang zur Ausbildungsstätte gewährleistet wird, oder den Gleichheitssatz des Art. 118 I BayVerf ist verletzt.

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