14. Oktober 2011
Ein männlicher Kunde eines Dating-Portals empfand es als geschlechtsbezogene Diskriminierung, dass Frauen für die gleiche Premium-Mitgliedschaft nichts bezahlen müssten, wohingegend Männer im Rahmen ihrer Mitgliedschaft 99 Euro zu bezahlen hätten.
Er vertrat die Auffassung, dass sein Vertrag mit der Partnerbörse unwirksam sei und diese nunmehr keinen Anspruch auf weitere Mitgliedsbeiträge hätte. Er begründete diese Annahme mit einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Amtsgericht Gießen entschied jedoch zu Gunsten der klagenden Partnerbörse, da es einen sachlichen Grund in der Ungleichbehandlung sieht. Das Gericht geht offenbar davon aus, dass auf einer Singlebörse der Männeranteil stärker ist, als der Frauenanteil. Durch die kostenlose Mitgliedschaft für Frauen wird versucht das Ungleichgewicht der Geschlechter zu eliminieren, so dass sich für Männer ein Vorteil dahingehend ergibt, dass sie aus einer größeren Auswahl potentielle Partnerinnen finden können.
Es entsteht also eine Art Gewinnsituation für beide Seiten und die kostenlose Mitgliedschaft für Frauen stellt, nach Auffassung des Gerichts, keine geschlechtsbezogene Diskriminierung dar.
Fraglich bleibt an dieser Stelle jedoch, ob sich durch die kostenfreie Mitgliedschaft mehr Frauen anmelden, die tatsächlich ein ernsthaftes Interesse an der Suche nach ihrem Traummann haben oder ob sich dadurch die Möglichkeit für Frauen bietet, auch bei keinem bestehenden Interesse, "mal reinzusehen" um die eigene Neugier zu befriedigen.
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