Tag: parkendes-auto

Vorsicht bei offener Autotür.

9. September 2010

verkehrsunfall, polizei

Wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die offene Tür eines parkenden Autos fährt, kommt es in der Regel zu einer Teilung des Schadens. Das gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes selbst dann, wenn der Fahrer des stehenden Autos sich gerade in das Fahrzeug beugt, um zum Beispiel einem darin sitzenden Kind zu helfen und somit keine Möglichkeit hat, den laufenden Verkehr zu beobachten. Auch in diesem Falle hat er, laut BGH, eine Sorgfaltspflicht und muss die Gefährdung anderer ausschließen. In der Folge trägt er einen Teil des Schadens selbst.

BGH Az. VI ZR 316/08

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