20. April 2010
Wenn Menschen anderen Menschen helfen, dann sind sie beitragsfrei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt, wenn Sie zum Beispiel Starthilfe geben oder bei einer Reifenpanne helfen. Wenn Sie jemanden anschieben, weil sein Auto nicht anspringt oder jemanden abschleppen. Zuständig ist immer die Unfallkasse, die im Bereich des Halters des Autos liegt, dem sie geholfen haben. Bei gewerblichen Autos ist die Berufsgenossenschaft des Fahrzeughalters zuständig.
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