11. Februar 2010
Vermieter dürfen keinen Mietzuschlag auf die ortsübliche Miete verlangen, bloß weil der Mieter wegen einer unwirksamen Renovierungsklausel im Mietvertrag die Wohnung nicht renovieren muss. Durch die vielen vom BGH für ungültig erklärten Renovierungsklauseln sahen sich einige Vermieter veranlasst, die Miete um die Renovierungskosten zu erhöhen und scheiterten. Stellenweise wurde die Miete um bis zu 8,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr erhöht. Dies sei unzulässig, so der BGH. Das allgemeine Recht zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Miete bleibe davon jedoch unberührt.
BGH Az. VIII ZR 181/07
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