Tag: operation-im-ausland

Operation im Ausland.

12. August 2010

behindert, Rollstuhl

Wenn Sie sich im Ausland operieren lassen und die Kosten der OP höher sind, als in Deutschland, dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass diese Praxis rechtsmäßig und angemessen ist. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient in London neue Herzklappen einsetzen lassen. Er tat dies, weil in London schon Eingriffe am Herzen in den Jahren 1982 und 1992 voraus gegangen waren. Er hatte sich seinerzeit in London operieren lassen, weil Eingriffe dieser Art seinerzeit in Deutschland noch nicht möglich waren. Damals zahlte die Krankenkasse die Operationskosten in vollem Maße. Jetzt jedoch hätte sich der Mann in Deutschland operieren lassen können und ließ ihn auf einem Teil der Operationskosten sitzen.

AZ B 1 KR 14/09 R

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