28. September 2010
Das schwedische Möbelhaus hat im Internet mit niedrigeren Preisen geworben als in ihren Filialen. Die ist nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht zulässig. Die Preise dürfen sich nach Aussage des Gerichtes nicht von denen in den Ladengeschäften unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird.
LG Frankfurt Az. 3 O 172/08
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